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Report

Teenager Nightlife – Der Kampf um das Recht auf Party

Teenager Nightlife – Der Kampf um das Recht auf Party

Mrz 13

Jugendliche unter 18 sind in der heutigen Zeit ein fester Bestandteil des Nachtlebens geworden. Doch was bedeutet es, wenn sich die jungen Teenager die Nächte um die Ohren schlagen, wenn sie Alkohol konsumieren und zu Unzeiten den Heimweg antreten? Wir haben Jugendliche und Clubbesitzer zu Wort kommen lassen: Der Versuch einer Bestandsaufnahme …

 

Es ist ja durchaus legitim, irgendwie, weil wir das alle so gemacht haben. Spätestens mit der Jugendweihe fällt die magische Schwelle des alkoholbedingten Rausches. Und natürlich manifestiert sich diese Droge über die Jahre und gehört spätestens im letzten Drittel der Teenager-Phase einfach nur noch "dazu". Und mit dem Trinken geht auch das Feiern einher. Irgendwann ist man es nur noch leid, vom Pavillon um die Ecke mit einem Einkaufswagen nach Hause gefahren zu werden – weil es nicht mehr geht. Dann will man das irgendwie kultivieren, und das zwischengeschlechtliche hat so ja auch viel mehr Potenzial – denkt man.
Spätestens seit den traurigen Ereignissen des letzten Jahres ist die Debatte "Wie feiert eigentlich unsere Jugend" wieder aktuell. Was machen eigentlich Jugendliche unter 18 Jahren an einem normalen Samstagabend? Wo und wie erhalten sie Zutritt in die Clubs und Bars? Welche Kontrollen gibt es in Hinblick auf den Konsum von Alkohol? Und wie sicher bzw. unsicher sind Heimwege für junge Menschen zu solch später Stunde?
Es sind im Grunde drei Akteure, welche das Spannungsfeld dieser Thematik unter sich ausmachen: Zum einen sind dort die Jugendlichen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben. Trotz Jugendweihe (oder christlichem Pendant) und der "Aufnahme in den Kreis der Erwachsenen", dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren im Grunde nur Bier, Wein oder Sekt trinken und müssen zudem eine öffentliche Tanzveranstaltung (ohne Muttizettel) bis 24 Uhr verlassen. Wer selbst einen Blick zurück in seine Jugend wagt, der weiß, wie schnell es zu einem Bruch dieser Vorgaben kommen kann. Jugendliche wollen alles, möglichst ohne Barrieren oder Grenzen.
Auf der anderen Seite gibt es die Betreiber von Clubs, Bars oder sonstigen Lokalitäten. Jugendliche sind nicht nur für die Werbewirtschaft eine relevante Zielgruppe – damit lässt sich Geld verdienen – auch wenn man ein paar gesetzliche Vorgaben beachten muss.
Womit wir auch schon beim letzten Akteur wären – dem Gesetzgeber. Dieser muss nun versuchen, eine Synthese aus Jugendschutz, Freiheit des Einzelnen und Profitstreben von Unternehmen (und somit Steuereinnahmen) zu finden. Gar nicht so leicht! Und allzu oft gibt es gravierende Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Dies zeigt das fatale Beispiel der damals 17-jährigen Rostocker Schülerin, welche im letzten Jahr nach einem Besuch im "Bacio Club" weit nach Mitternacht den Heimweg antrat. Was danach folgte, ist bekannt.
Wie sieht also der nächtliche Alltag am Wochenende der unter 18-jährigen aus? Und wie hoch ist das kriminelle Potential von Jugendlichen (in Hinblick auf das Erschleichen des Zutritts in einer Lokalität) und den Clubbetreibern (in Hinblick auf eine laxe Handhabe des Jugendschutzes)?
Doch wagen wir zunächst einmal einen Blick auf ein anderes Thema, abseits der Amüsiertempel, denn es muss nicht immer nur der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen sein, bei denen unter 18-Jährige nicht einfach so Zutritt erhalten (sollten): Steffen ist ein guter Onkel, er verbringt gern Zeit mit seinem Neffen und wollte kürzlich mit ihm ins Kino gehen und den Hobbit ansehen. Da der Film jedoch erst um 23:15 Uhr endete, benötigte der kleine Neffe einen sogenannten Muttizettel. Dieser soll formal die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten für den definierten Zeitraum auf eine dritte Person (in diesem Fall Steffen) übertragen. Damit wäre der Kinobesuch auch rechtlich für alle Beteiligten einwandfrei gewesen. Aber: Steffen hat den Muttizettel gefälscht! Nicht nur das; beim Kartenverkauf und am Einlass hat ihn noch nicht einmal jemand danach gefragt. Doppelter Sündenfall.
Was in puncto Kino in Hinblick auf das Ende der jeweiligen Streifen noch nicht so dramatisch scheint, ist natürlich bei jungen Partygängern noch etwas anderes. Wenn der 18-jährige Freund mit seiner noch minderjährigen Freundin feiern gehen möchte, dann braucht er nur einen Muttizettel (Vordrucke gibt es im Netz), eine gefälschte Unterschrift – und die Pforten sind offen. Zumindest sofern der Club sich hierauf einlässt.
Wir haben Clubs in Rostock befragt, ob, bzw. inwiefern Minderjährige Zugang erhalten. Von acht Locations, die uns die Frage beantwortet haben, ob unter 18-jährige Zutritt erhalten, oder nicht, haben fünf eine generelle Ü18-Politik. Lediglich zwei Locations bieten spezifische Partys für die jungen Leute an. Die Auswahl ist für die unter 18-jährigen also nicht allzu groß – zumindest, wenn man sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält.
Doch das ist nicht unbedingt immer die Stärke der Teens, gerade wenn es um das Thema "Feiern" geht. Maria, die gern anonym bleiben möchte, ist zwar mittlerweile 18 geworden, kennt aber die Tricks und Lücken, die sich Unter-18-jährigen bieten, um Einlass im gewünschten Club zu erhalten.
"Das fängt bei den Ausweisen an, den kann man sich zum Beispiel von einer älteren, relativ ähnlich aussehenden Freundin ausleihen. Ich habe auch schon einmal die Daten auf dem Ausweis gefälscht. Auf den Zigarettenpackungen sind doch immer diese Steuerbanderolen, auf denen sich auch kleine Ziffern befinden, die denen auf dem Ausweis sehr ähnlich sehen. Die habe ich ausgeschnitten, und mit Haarspray auf den Ausweis geklebt. Das sieht man zwar beim genauen Hinsehen, aber es hat auch schon sehr oft funktioniert und ich bin in den Laden reingekommen."
Auch bei den Muttizetteln sieht Maria hohes Fälschungspotential: "Das ist im Grunde noch leichter zu manipulieren. An die nötigen Daten kommt man leicht heran, und so eine Unterschrift ist auch schnell gefälscht. Meiner Erfahrung nach sind Muttizettel aber gar nicht so gängig – da wird eher versucht, als vermeintlich 18-jähriger reinzukommen."
Dies hat jedoch – wie man jetzt denken könnte – gar nicht so viel mit den Freiheiten an der Bar zu tun. "Ich habe schon oft erlebt, dass hier gar nicht auf die entsprechenden Stempel geachtet wurde, und man bestellen konnte, was man wollte." Generell sei das Weggehen und Feiern am Wochenende auch für unter 18-Jährige gängige Praxis. Auch Unter-16-jährige kämen schon mal mit dem geliehenen Ausweis in den Club, so Maria.
Wenn dies also die gängige Praxis ist, dann liegt hier tatsächlich einiges im Argen. Einer der befragten Club-Betreiber möchte dann doch lieber anonym bleiben – schwieriger Kontext: Er gibt sich generell überrascht von der großen Resonanz, nachdem Jugendlichen der Einlass mit den Muttizetteln gewährt wurde. Ohne dieses "Formular" jedoch erhielten Jugendliche unter 18 keinen Zutritt. Wer glaubt, dies öffnet trotzdem die Tore für einen Ansturm der Teenager, der liegt falsch: "Der Anteil der unter 18-Jährigen überwiegt eigentlich nie und macht in der Regel 20 bis 40 Prozent aus", so der Betreiber. Lediglich der Frauenanteil sei bei den unter 18-jährigen dann etwas höher.
Hierin sieht Ingo Strick, Geschäftsführer des Bunker, einen Grund für die generelle Ü18-Politik seines Hauses: "Es ist schon wichtig zu wissen, dass man mit der betreffenden Person auch nach Hause gehen darf", sagt er schmunzelnd, ohne es dadurch weniger ernst zu meinen. Zudem sei aus seiner Erfahrung dem Publikum eine gewisse Reife wichtig. Einlass in Clubs für unter 18-Jährige hält Strick generell für nicht wirklich gut.
Doch wie schaut es abseits der Partyfeierei aus? Was ist, wenn die Idole der jungen U18-Generation die Hansestadt besuchen und Konzerte geben? Ein wichtiger Spot für Veranstaltungen dieser Art ist der MAU CLUB. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten hier – Zustimmung der Künstler und Veranstalter vorausgesetzt – mittels Muttizettel Zutritt. Negative Erfahrungen hat man noch nicht gesammelt, sagt Thomas Fanter, zuständig für das Booking des Clubs: "Wir haben noch kein negatives Feedback erhalten, auch nicht von den Eltern. Letztere rufen oftmals auch bei uns an und informieren sich über die Prozedur. Mitunter begleiten die Eltern Ihre Kinder auch auf die Veranstaltungen."
Ähnliche Erfahrungen hat auch unser anonymer Clubbetreiber gesammelt. Auch hier gab es eher Gespräche mit den Eltern, als negative Rückmeldungen: "Es gab Fälle, da haben die Eltern ihre Kinder hierher begleitet und wollten unter anderem auch mal schauen, wie das Ganze hier abläuft. Da führt man dann auch schon mal das eine oder andere Gespräch."
Auch auf die Behörden sei man zugegangen: "Gerade auch in Hinblick auf das furchtbare Ereignis im vergangenen Jahr haben wir dann auch das Gespräch mit den zuständigen Behörden gesucht, natürlich auch um uns selbst abzusichern".
Ein Aspekt in Hinblick auf das "Was-ist-erlaubt-und-was-nicht" ist selbstverständlich der Ausschank alkoholischer Getränke. Im MAU CLUB bedient man sich eines Stempelsystems. Hieran erkennt dann der Barkeeper, ob es sich um einen Volljährigen handelt, oder nicht. Ähnlich verhält es sich in der Lokalität unseres anonymen Clubbetreibers. Letzterer merkt zudem an, dass der Konsum alkoholischer Getränke bei den unter 18-jährigen im Vergleich sehr gering ist. "Im Grunde sind sie nur am Tanzen. Wenn Einlass-Beginn ist, dann ist wenig später die Tanzfläche zum bersten voll. Auch der Aspekt Kontrolle der Muttizettel – ob da auch alles richtig ausgefüllt ist – bedeutet ja zusätzlichen Aufwand. An jenen Abenden ist dann auch ein Angestellter nur damit beschäftigt."
Dennoch ist noch lange nicht alles Friede-Freude-Eierkuchen in der Nightlife-Szene der Teens. Die kriminelle Energie der Jugend sei sehr hoch, sagt Anonymous angestrengt lächelnd: "Das beginnt bei falschen Ausweisen, die vorgezeigt werden, oder Ausweise, bei denen die Daten manipuliert werden. Dann gab es schon Versuche, über die Notausgänge hineinzugelangen, oder über den Außenbereich. Es ist schon ein gewisser Aufwand, das alles im Griff zu behalten."
Im MAU CLUB hingegen hat man bisher keine schlechten Erfahrungen dieser Art gemacht. Damit zum Beispiel die jungen Gäste auch rechtzeitig wieder nach Hause gehen, müssen diese ihren Ausweis am Eingang hinterlegen. Im Zweifel wird der Zeitüberschreiter dann ausgerufen, oder ein Ordner macht sich auf den Weg und fischt den Teenager heraus. "Das ist aber noch nicht vorgekommen", so Fanter. "Die Jugendlichen wissen, dass es mit einer eher unangenehmen Situation verbunden ist, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten."
Fakt ist: beide Seiten – Clubbetreiber und Jugendliche – wollen auf ihre Kosten kommen. Während die Clubs in der ständigen Bringschuld sind, die gesetzlichen Rahmenvorgaben einzuhalten, wird von Seiten der Jugendlichen oftmals versucht, dies zu untergraben.
Doch was passiert eigentlich, wenn ein Jugendlicher im Club die Kontrolle verliert? Und wie kommt er überhaupt wieder nach Hause? Zur letzteren Frage hat sich vor allem die Stadt Gedanken gemacht (siehe Box), wenn auch nicht sonderlich erfolgreich, denn die Aktion Jugendtaxi für Rostock wurde nach nur einem Monat – wenn auch nur "vorerst", wie es betont wird – wieder auf Eis gelegt.
Die Zahl der jungen Trinker sind indes beängstigend (siehe Box). Vor allem in Hinblick auf den Erstkontakt und die Regelmäßigkeit – vor allem des sogenannten Rauschtrinkens – erschrecken. Auch wenn neuen Zahlen zufolge in MV die Zahlen nun noch einmal zurückgegangen sind (laut eines Berichts der Statistischen Landesämter), heißt das nicht, dass nun alle Probleme gelöst wären.
Einer der Taxifahrer, welchen wir zur Taxi-Aktion der Stadt befragt haben, wünscht sich indes ein amerikanisches Modell. "Man braucht sich nicht zu wundern, wenn die Jugendlichen alle verblöden. Die sollten vielleicht lieber zu Hause sitzen und lernen und sich nicht den Verstand wegsaufen." Vielleicht ist das Problem auch nicht die Jugend, die feiern will, und abendliche Festivitäten zu Stärkung der sozialen Kontakte und des sozialen Rangs nutzen möchte und vielleicht auch sollte. Und vielleicht sind es auch nicht die Clubbetreiber, die der Jugend dafür die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Das Problem könnte ein anderes sein – nämlich ein allzu laxer Umgang beim Thema Alkohol. Als gesellschaftliche etablierte Droge muss der notwendige Ansatz die Aufklärung sein, und eben nicht die Frage, wie bekommt man die jungen Trunkenbolde nach Hause – dann ist es nämlich schon zu spät. Es kann doch nicht darum gehen, sich über Methadon zu informieren, falls mein Kind einmal Heroinabhängig sein sollte. Hier sind im Grunde alle beteiligten Gefragt. Clubbetreiber, Veranstalter, Eltern und auch die Behörden. Vielleicht ist es mit den Gesetzen zum Jugendschutz allein nicht getan und vielleicht ist auch die Verantwortung der Einzelnen gefragt. Lasst die Jugend ruhig ihren Spaß haben. Gern auch am Abend. Aber seid couragiert, wenn ihr Dinge seht, die eigentlich nicht sein sollten!

 

Jugendtaxi für Rostock:
Gute Aktion oder Tropfen auf den heißen Stein?

Das Gewaltverbrechen einer Rostocker Schülerin zog eine große Debatte um die Partykultur Jungendlicher unter 18 Jahren mit sich und natürlich auch deren Heimwege. Auf Initiative der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters wurde daraufhin die Aktion "Jugentaxi für Rostock" ins Leben gerufen. Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren können ein Taxi innerhalb der Stadtgrenzen zum halben Preis nutzen, ohne Gutschein – einfach Personalausweis vorzeigen und gut. Auch wenn ein Großteil der Taxiunternehmen in der Hansestadt sich an dieser Aktion beteiligen, lohnt ein vorheriges Nachfragen, so gab es – gerade in der Anfangsphase – Taxifahrer, die wohl noch nicht informiert wurden und den 50% Rabatt verweigerten. Auch ein Überqueren der Stadtgrenzen macht die Halbierung des Fahrpreises passé.
Die Resonanz ist laut Franziska Nagorny, zuständig für das Stadtmarketing, sehr gut: "Die Aktion läuft besser als gedacht. Viele Jugendliche haben nun die Taxi-Nummer in ihrem Handy gespeichert und haben die Möglichkeit, das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel zu erleben."
In Hinblick auf die anfänglichen Probleme sagt Frank Semler, Geschäftsführer der Taxigenossenschaft, man habe alle beteiligten Unternehmer rechtzeitig informiert. Die Haltbarkeit der erst vor kurzem implementierten Aktion ist indes fraglich. "Das Budget ist bereits stark in Anspruch genommen worden", so Semler .
Wenig zufrieden zeigte sich der eine oder andere Taxifahrer. Man könne mit solchen Geldern ganz andere und sinnvollere Projekte umsetzen und überwiesen habe die Stadt auch noch nicht einen Cent, so einer der Fahrer.
Wenige Tage nach diesen Aussagen wurde dann auch das Aus für die Aktion verkündet. Bis zum 28.02. hatte die Aktion lediglich eine Haltwertszeit von einem Monat. Eine Erhöhung des Budgets ist wohl unwahrscheinlich. "Derzeit wird geprüft inwieweit weitere Partner in das Projekt mit eingebunden werden können", so Nagorny. "Wichtig ist doch, ganz unabhängig von der Haltbarkeit dieser Aktion, das Jugendliche das Taxi wieder bewusster als Verkehrsmittel wahrnehmen. Und im Zweifel gibt es ja auch noch die fifty-fifty-Taxi-Ticket Aktion des Landes und der AOK", so Semler. Versicherte der AOK und deren Familienangehörige können nämlich ebenfalls Fifty-Fifty-Taxi-Tickets nutzen. Diese Aktion gibt es bereits seit 1999. Das Budget dieser Initiative beträgt 63.000 Euro pro Jahr, wovon über 25.000 Taxitickets verkauft werden konnten. Die Aktion "Jugendtaxi für Rostock" sei typisch für die Arbeit der Stadtoberen, empört sich ein anderer Fahrer: Viel Wind um nichts und die wirklichen Probleme könne man damit nicht lösen.

 

We just want to party hard!
Trinkgewohnheiten von unter 18Jährigen

Alkohol und die Jugend – das verträgt sich im Grunde nicht wirklich, birgt in jedem Fall ein nicht unerhebliches Risiko. Alkohol ist die am weitesten verbreitete psychoaktive Substanz unter Jugendlichen in Deutschland. Einer von vier Todesfällen bei jungen Männern (im Alter von 15 bis 29 Jahren) steht in Verbindung mit schädlichem Alkoholkonsum (die Ursachen sind häufig Straßenverkehrsunfälle, Mord, andere Gewaltakte und sogar Leberkrankheiten). Bei den jungen Frauen ist die Quote zwar geringer, aber mit zehn Prozent immer noch nicht unerheblich.
Fünf Prozent der 11-jährigen konsumieren (lauf WHO) wöchentlich Alkohol. Bei den 15-jährigen liegt die Quote fast bei einem Drittel. Mit 90 Prozent hat im Grunde fast jeder Teenager zwischen 15 und 16 bereits einmal Alkohol zu sich genommen. Das Durchschnittsalter hierfür liegt allerdings bei 14 Jahren.
Generell wird bei Jugendlichen zwischen risikoarmen und riskanten Alkoholkonsum unterschieden. Von Rauschtrinken spricht man bei einem Konsum von vier Standardeinheiten Alkohol bei Mädchen, bzw. fünf bei Jungen (eine Standardeinheit Alkohol entspricht z. B. 0,3 L Bier, 0,2 L Wein oder 4 cL Spirituosen). Das heißt, es genügen schon drei große Bier! Bereits diese Menge an Alkohol wirkt sich deutlich auf die psychischen und körperlichen Eigenschaften eines Jugendlichen aus. So kann es im Alkoholrausch unter anderem zu Unfällen, gesteigerter Gewaltbereitschaft oder ungewollten sexuellen Handlungen kommen.
Das sogenannte Rauschtrinken, oder "Binge Drinking" hat laut der Europäischen Schülerstudie etwa jeder vierte der 15 bis 16-jährigen praktiziert - innerhalb der letzten 30 Tage! Bei den 16- bis 17-Jährigen Jungen betreiben "Rauschtrinken" etwa zwei Drittel. Bei den gleichaltrigen Mädchen ist es etwa eine von drei, die mindestens einmal im Monat exzessiv trinkt.
Im Jahr 2010 wurden ca. 26.000 Jugendliche aufgrund einer Alkoholvergiftung oder eines Unfalls bedingt durch Alkoholmissbrauch im Krankenhaus behandelt. In MV sollen diese Zahlen laut Statistischem Landesamt indes deutlich rückläufig sein.

PAUL FLEISCHER 


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