18:30 |
Unterhalt bei Trennung und Scheidung sowie Umgangs- und Sorgerecht
|
|
Wenn Eheleute oder Partner sich trennen haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
Anspruch auf Trennungsunterhalt kann für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen vorliegen, der über das geringere Einkommen verfügt. Nach der Scheidung kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Nach Beendigung einer Partnerschaft können Unterhaltsansprüche für die Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater vorliegen. Wenn es gemeinsame Kinder gibt sind auch Regelungen zum Umgang zu treffen. Dies können auch hälftige Betreuungszeiten (paritätisches Wechselmodell) sein. Die Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche, den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt), wie die Unterhaltshöhe ermittelt wird, wie lange zu zahlen ist und welche Betreuungsmodelle es gibt sind einige Aspekte, über die am Montag, dem 27. März, 18.30 Uhr, die Rostocker Rechtsanwältin Amrei Schäning im Stadtteil- und Begegnungszentrum "Pumpe" in Rostock, Ziolkowskistr. 12/Ecke E.-Schlesinger-Straße, informiert. Die Expertin geht auch auf den Beschluss des BGH vom 1.2.2017 zum "Wechselmodell" ein, erläutert den Begriff "Sorgerecht", gibt rechtliche Hinweise, praktische Tipps und Antworten auf Ihre Fragen. /* */ ?> |