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Bürgerentscheid zum Traditionsschiff könnte Bürgerschaftsbeschlüsse korrigieren
Feb 14
Die Rostockerinnen und Rostocker sollen am 25. Mai 2014 nicht nur über die künftigen Mitglieder des Europaparlaments und der Bürgerschaft
abstimmen können, sondern auch darüber, ob das Traditionsschiff künftig seinen Liegeplatz im Stadthafen haben soll. Diesen Vorschlag hat
Oberbürgermeister Roland Methling jetzt der Bürgerschaft vorgelegt. Die Verwaltung setzt damit den Entscheidungsprozess zu einem
Bürgerbegehren fort, das im August 2010 Unterschriftenlisten zur Verlegung des Traditionsschiffes vorgelegt hat.
„Die Untersuchungen zum Museumskonzept und die nun vorgelegten Vorstellungen zur künftigen Entwicklung des IGA Parks haben das
Bürgerbegehren nicht überflüssig gemacht – ganz im Gegenteil“, so Oberbürgermeister Roland Methling. „Mit den bisher von einer Mehrheit
der Bürgerschaft getroffenen Entscheidungen und den anstehenden Voten wird der Unterschied zwischen dem Anliegen des Bürgerbegehrens und dem Handeln der Bürgerschaft immer deutlicher. Damit geht es nicht darum, ein möglichst populäres Thema als Plattform für den eigenen Wahlkampf zu nutzen, sondern um eine mögliche Korrektur der Politik der Bürgerschaft durch die Wählerinnen und Wähler.“
Das Begehren zielt darauf ab, die Rostockerinnen und Rostocker im Rahmen eines Bürgerentscheides zu ihrer Meinung zu befragen. Die Frage
dazu soll lauten: „Soll das Traditionsschiff (Typ Frieden, ex MS Dresden) von seinem Liegeplatz in Schmarl unverzüglich in den Rostocker
Stadthafen verlegt werden?“ „Um Aufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten, bietet sich der 25. Mai 2014 als Wahltag für das
neue Europaparlament und für die künftige Bürgerschaft an“, so der Oberbürgermeister.
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können Einwohnerinnen und
Einwohner einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein
muss, wird Bürgerbegehren genannt. Dazu heißt es in § 20 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern: „Wichtige Entscheidungen
in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises können statt durch Beschluss der Gemeindevertretung durch die Bürgerinnen und Bürger
selbst getroffen werden.“
Linktipps:
Die entsprechende Beschlussvorlage 2013/BV/4613-01 ist im Internet unter der Adresse
www.rostock.de/ksd recherchierbar. Weitere
Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind auf dem Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter folgender Internetadresse
erhältlich:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/im/Themen/Kommunale_Themen/Buergerentscheid_und_Buergerbegehren/index.jsp.
PM, Foto: Norbert Kaiser
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