Wenn eine Ehe oder Partnerschaft scheitert, wird das (gemeinsame) Haus häufig zur Kostenfalle: Es müssen künftig zwei Haushalte finanziert werden, oft ist Unterhalt zu zahlen, Kredite sind zu tilgen, Nebenkosten und Steuern fallen an, die Steuerklassen sind zu ändern. Juristisch sind viele Regelungen möglich. In der Praxis gibt es jedoch häufig enormes Konfliktpotential: Zutritts- und Wohnrecht, Bewertung der Immobilie, wer kann/will das Haus übernehmen? Fortführung der Kreditrückzahlung, Vorfälligkeitszinsen, Wohnvorteil bzw. Nutzungsentschädigung sowie Teilungsversteigerung sind in diesem Zusammenhang Begriffe, die von der erfahrenen Referentin anschaulich und unter Hinweis auf faire und kostensparende Lösungen erläutert werden. Oft ist die rechtliche Situation überraschend. Durch einvernehmliche Einigung auf Grundlage der gegebenen Informationen kann oft eine Einigung erreicht werden.
Bei der Teilung des (übrigen) Vermögens der Eheleute - dem Zugewinnausgleich - ist folgendes von besonderer Bedeutung: Vermögen und Schulden am Beginn und am Ende der Ehe, Schenkungen und Erbschaften, gegenseitige Auskunftspflichten.
Die Referentin gibt auch praktische Tipps, rechtliche Hinweise und beantwortet Fragen.
Teilnehmer werden um eine kleine Spende gebeten. Anmeldung wird empfohlen: Dagmar Wendt (Leiterin der ISUV-Kontaktstelle Rostock), Tel. 0151 18052831, und Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst); E-Mail:
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