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TIPPStark Machen für die Jugendhilfe
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Die Situation der freien Jugendhilfe (§§ 11-16 SGB VIII) ist nach wie vor ungewiss. Die Bürgerschaft hat den Haushaltsetat in dieser Position um 140.000 Euro aufgestockt. Das ist ein beachtlicher Teilerfolg. Der Haushalt der Hansestadt Rostock ist jedoch noch nicht endgültig. Durch den Widerspruch des Oberbürgermeisters muss die Bürgerschaft sich erneut mit dem Haushalt befassen, bevor dieser noch vom Land zu prüfen ist. Die beschlossene zusätzliche Summe deckt zudem den Mindestmehrbedarf von 380.000 Euro im Bereich der freien Jugendhilfe nur zum Teil, geschweige denn, den angezeigten Mehrbedarf (lt. Förderanträgen der Träger) von 577.000 Euro.
Es fehlen mindestens weitere 240.000 Euro. Ansonsten drohen schwerwiegende qualitative und quantitative Einschnitte bei den Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Familien, z.B. o Einrichtungen werden zeitweise oder ganz geschlossen o Einzelne Schulstandorte können nicht mit Schulsozialarbeit versorgt werden o Jugendbeteiligungsprozesse in Rostock stagnieren o Auf Anliegen und Probleme der Kinder und Jugendlichen kann nicht angemessen reagiert werden o Steigende Teilnehmerbeiträge treffen besonders die sozial Schwachen. Kinder und Jugendliche sind voller Ideen und Kompetenzen, wenn sie denn zur Entfaltung kommen können. Abstriche in der präventiven Arbeit haben in der Regel teure Hilfen zur Erziehung und teure Justizmaßnahmen zur Folge. Mit Redebeiträgen und Aktivitäten von Trägern der freien Jugendhilfe und den hier aktiven Jugendlichen und Erwachsenen soll öffentlichkeitswirksam auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht werden. Ziel ist die bedarfsgerechte Förderung der Jugendhilfe in Rostock. /* */ ?> |