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Vortrag
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Bei einer Trennung oder Scheidung geht es fast immer auch um Unterhalt: Für gemeinsame Kinder, um Trennungs- sowie um Partner- und nachehelichen Unterhalt. Wichtige Kriterien sind die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und die gesetzliche Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Für minderjährige Kinder hat grundsätzlich derjenige zu zahlen, bei dem sich die Kinder nicht überwiegend aufhalten. Ab Volljährigkeit werden beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Anspruch auf Trennungsunterhalt kann während der Trennungszeit und nachehelicher Unterhaltsanspruch nach Scheidung bestehen. Über Einzelheiten zu den Voraussetzungen für Unterhaltsanspruch, die Berechnung, Dauer und Abänderungsmöglichkeiten informiert am Montag, dem 7.3.2016, 18.30 Uhr, die Rostocker Rechtsanwältin Amrei Schäning in Rostock-Süd, Ziolkowskistr. 12 (Stadtteil- und Begegnungszentrum „Pumpe“). Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps, beantwortet Fragen und gibt Auskunft über die ab 1.1.2016 gültigen Unterhaltsbeträge für Kinder und Jugendliche. Veranstalter/Anmeldung (freiwillig): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/Kontaktstelle Rostock, Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst); E-Mail: rostock@isuv.de /* */ ?> |
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