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Ehe aus: Vermögensteilung, Erbe, Haus - Der Zugewinnausgleich
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Fast alle Ehen werden im gesetzlich vorgesehenen Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“ geschlossen. Das bedeutet, dass jede Wertsteigerung eines Hauses, einer Lebensversicherung, von Kapital usw. bei Scheidung zu berechnen und auszugleichen ist, wenn es gefordert wird. Auch laufende Kredite und Erbschaften sind zu berücksichtigen. Nicht immer ist eine Einigung einfach, wenn z. B. ein Haus nicht verkauft werden soll. Bestehen unterschiedliche Vorstellungen über dessen Werte oder den Umgang damit, kann ein Rechtsstreit teuer werden.
Wie die Vermögenswerte zu welchen Stichtagen für den Zugewinnausgleich ermittelt und berücksichtigt werden und welche Alternativen es gibt, um neben hohen Kosten auch viel Streit zu vermeiden, erläutert anschaulich eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin für Familienrecht bei einer Veranstaltung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV) am Montag, den 10. März, 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 ("Frieda 23"). Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen.
Anmeldung und eine kleine Spende wären nett: E-Mail an Rostock@isuv.de oder Tel. 0176 52758560 (Frau Wendt)
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