Nach einer Trennung und Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Rechtlich haben minderjährige Kinder vorrangig Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Für Getrenntlebende, Geschiedene und Ex-Partner kann ebenfalls Anspruch auf Unterhalt bestehen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht stellt am 31. Januar, 18 Uhr, in einer Online-Veranstaltung zunächst die Grundsätze des Unterhaltsrechts anschaulich vor. Dann erläutert er, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsanspruch besteht und welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt). Auch die Berechnung des Unterhalts, wann er geändert werden kann, welche Auskunftsrechte und -pflichten bestehen und wie lange Unterhalt zu zahlen ist, wird verständlich erklärt. Ferner gibt der Referent rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten; Mitglieder frei.
Veranstalter/Anmeldung (für die Zusendung des Zugangslinks erforderlich): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst), E-Mail:
m.ernst@isuv.de