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Trotz gesetzlicher Erbfolge steht es im Grunde jeder Person frei, selbst zu regeln, wem er oder sie was hinterlassen will. Angesichts dessen ist es erstaunlich, dass rund 60 % aller Deutschen kein Testament haben. Die Referentin erläutert, was bei der Regelung der Erbschaft berücksichtigt werden sollte, wie sich bestimmte Regelungen auf Erbengemeinschaften oder einzelne Erben auswirken und was diese im Erbfalle tun können.
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Was bleibt von Rente, Vermögen, Schulden, Erbe, Haus? – Darum geht es, wenn eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin (Schwerpunkt Familienrecht) am Montag, dem 28. März, 18.00 Uhr, in 18057 Rostock, Friedrichstr. 23 ("Frieda 23"), anschaulich schildert, welche wichtigen vermögens- und rentenrechtlichen Auswirkungen eine Trennung und Scheidung hat. Die Referentin erläutert, wie dann das Vermögen aufgeteilt wird, wie dabei Erbschaften, Schenkungen und Schulden berücksichtigt werden, wie der Zugewinnausgleich berechnet wird, welche wichtigen Stichtage zu berücksichtigen sind und welche Bedeutung sie haben. Auch auf die Frage, welche Möglichkeiten bei einer (gemeinsamen) Immobilie bestehen, wird sie eingehen. Die Antworten sind oft überraschend.
Schließlich wird erläutert, wie die Renten- und Pensionsanwartschaften aufgeteilt werden (Versorgungsausgleich), denn dies muss
bei der Scheidung immer geklärt werden. Zu allen Problembereichen werden auch sinnvolle und kostenschonende Lösungen vorgestellt.
Rechtliche Hinweise, praktische Tipps und die Beantwortung von Fragen ergänzen den Vortrag.
Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten (Raummiete); Mitglieder frei.
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Teilnehmer werden um eine Spende von 3 Euro (Kostenanteil) gebeten.
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