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Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt 2024
Dez 24
Der Rostocker Weihnachtsmarkt zieht nicht nur Familien an, sondern erfreut sich auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen großer Beliebtheit. Die Jugendschutzkontrollen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zeigten in diesem Jahr, dass minderjährige Jugendliche besonders häufig E-Zigaretten konsumierten.
Um für den Jugendschutz zu sensibilisieren und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Rostock zu gewährleisten, führte die „Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz“ zwei gezielte Kontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt durch. Im Rahmen der Kontrolle von insgesamt 121 Jugendlichen wurden 19 jugendschutzrechtlich relevante Verstöße festgestellt, darunter 18 Fälle von Missachtung des Rauchverbots. Das Rauchen von Tabakwaren in der Öffentlichkeit, einschließlich E-Zigaretten und Tabakerhitzern, ist für Minderjährige gemäß § 10 Jugendschutzgesetz verboten. Ein weiterer Verstoß betraf den Konsum von Alkohol entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Zudem wurden während der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Konsumverbot von E-Zigaretten bei Minderjährigen zwei Elterngespräche vor Ort geführt.
Ein besonderes Augenmerk lag auf der Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften durch Gewerbetreibende und Veranstalter. Der Verkauf und Ausschank von Spirituosen sowie deren Mixgetränken ist gemäß § 9 Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt, was auch für Glühwein mit Schuss gilt. Um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen, werden vor und während der Weihnachtsmarktzeit Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche sowie Kontrollen in den Verkaufsstellen auf dem Veranstaltungsgelände und in der Umgebung durchgeführt. Diese Maßnahmen sollen die korrekte Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren gewährleisten.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes sowie des Stadtamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen. Das Ziel der Jugendschutzkontrollen besteht darin, sowohl Jugendliche als auch Gewerbetreibende durch gemeinsame Gespräche über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufzuklären und zugleich über Gesundheitsrisiken sowie Suchtgefahren zu informieren. Nur durch eine konsequente und verantwortungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kann der Schutz der Jugend wirksam gewährleistet werden. Dabei spielt das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen eine entscheidende Rolle, um die Wirksamkeit des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen.
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