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Bundestagswahl in Rostock gut vorbereitet
Feb 25
Die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, ist in Rostock gut vorbereitet. Darüber informiert Kreiswahlleiter Dr. Dirk Zierau. Etwa 166.000 Rostockerinnen und Rostocker, darunter rund 9.753 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme in den 133 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 52 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.
In der Regel bilden etwa 800 bis 1.300 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk. In den Wahlvorständen sind etwa 1.400 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig. Jeder Wahlvorstand besteht aus einer Vorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren Stellvertretung, der Schriftführung und fünf bis sieben Beisitzerinnen oder Beisitzer. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich freiwillig bereiterklärt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.
Wer am Wahltag nicht in Rostock ist, kann noch bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle einen Wahlschein in Verbindung mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.
Bisher sind in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle über 48.000 Anträge für Briefwahlunterlagen (Stand: 13.02.2025) eingegangen und bearbeitet. Zur Bundestagswahl 2021 hatten 50.314 Wählerinnen und Wähler per Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht, das entsprach einem Anteil von 41,2 Prozent an den Wählerinnen und Wählern. Die Wahlbeteiligung lag 2021 bei 74,3 Prozent.
Informationen über vorläufige Wahlergebnisse werden am Wahlabend nach Auszählung der Stimmen im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen veröffentlicht. Informationen rund um die Wahl gibt es am Wahltag auch über den x-(Twitter-)Account der Stadtverwaltung unter der Adresse
x.com/HROrathaus (keine Anmeldung erforderlich).
Das amtliche Endergebnis der Wahl im Bundestagswahlkreis 14 stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 28. Februar 2025 ab 10 Uhr im Beratungsraum 1 des Rathauses fest.
Zur Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag und die Zweitstimme für eine Landesliste. Für das Direktmandat gelten im Ergebnis der Wahlrechtsreform 2023 neue Regeln: Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, auf die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen oder die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet seit 2002 den Wahlkreis 14. Seit der Wahl zum 16. Bundestag im Jahr 2005 sind diesem Wahlkreis neben der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Teile des Landkreises Bad Doberan, nach der Kreisgebietsreform 2011 des Landkreises Rostock, zugeordnet.
PM
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