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Bundestagswahl 2025: Ab kommender Woche werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt
Jan 25
Briefwahlunterlagen schon jetzt online beantragen – Versand ab 10. Februar
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. In Rostock sind rund 165.000 Menschen wahlberechtigt. Sie erhalten ab der kommenden Woche bis spätestens 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen, sind wahlberechtigt. Sie müssen jedoch an ihrem letzten Wohnort in Deutschland bis spätestens 2. Februar 2025 die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Hinweise hierzu befinden sich u.a. auf den Seiten der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, sollte die verkürzten Fristen beachten. Die Briefwahl kann bereits jetzt bis spätestens 18. Februar 2025, 13 Uhr, online unter der Adresse
www.wahlschein.de beantragt werden. Dies kann aber auch durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Rücksendung oder formlos per Brief oder E-Mail bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, erfolgen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025. Die Wahlbriefe müssen dann am Wahltag bis spätestens 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Die neuen, längeren Postlaufzeiten sollten dabei unbedingt berücksichtigt werden!
Briefwahlunterlagen können ab 10. Februar 2025 auch direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle abgeholt und abgegeben werden. Die (Brief-)Wahl ist dort vor Ort möglich. Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindet sich in der Industriestraße 8 (2. Etage rechts) in Schmarl. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können dort bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
PM