Gastro
Tag des deutschen Bieres
Apr 25
Mit dem Tag des deutschen Bieres wird seit 1994 vom 1871 gegründeten Deutschen Brauer-Bund der Erlass der Bayrischen Landesverordnung von 1516 durch die bayrischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. zu Ingolstadt gefeiert. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer mussten auch die bis dahin unterschiedlichen bayerischen Landrechte angepasst und zusammengefügt werden.
Die von Leonard von Eck ausgearbeitete neue Landesordnung wurde am 23. April 1516 durch die bayerischen Herzöge in Kraft gesetzt. Die Tatsache, dass in dieser neuen harmonisierten Verordnung von Gerste und nicht von Malz die Rede ist, ist ein Indiz dafür, dass die Söhne von Herzog Albrecht IV. auf das „Münchner Reinheitsgebot“ ihres Vaters und nicht auf das spätere „Landshuter Reinheitsgebot“ Bezug genommen und dieses insoweit auf ganz Bayern erweitert haben. Die darin enthaltene und als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bezeichnete Textpassage reguliert einerseits die Preise, andererseits aber auch die Zutaten zum Brauen. Ein Grund für diese Regulierung war die zu dieser Zeit um sich greifende Unsitte der Bierpanscherei, so dass sich die Herrschaft genötigt sah, dieser mit einer hoheitlichen Regelung Einhalt zu gebieten.
Die Originalformulierung von 1516 lautet: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
Der Tag des deutschen Bieres findet jährlich daher am 23. April statt, dem Jahrestag des Erlasses.
Dabei waren diese Brauvorschriften eine Reaktion auf zahlreiche Klagen über schlechtes Bier in Bayern. Besonders Brauer aus München sollen Bier von zweifelhafter Qualität in Umlauf gebracht haben. Hierbei waren die Preisfestlegungen zum Verkauf von Bieren durch die Obrigkeit oft auch ein Grund für die schlechten Qualitäten und Fälschungen. Um ihren Erlös trotz steigender Rohstoffpreise und unterschiedlicher regionaler Bedingungen zu sichern, reagierten viele Brauer mit Schummeleien. Dabei sollte der Erlass auch die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, denn die wertvollen Lebensmittel Weizen und Roggen sollten den Bäckern für die Brotproduktion vorbehalten sein. Aus heutiger Perspektive könnte ein weiterer Grund darin bestanden haben, den beruhigenden und zugleich konservierenden Hopfen zum Brauen zu verwenden und dessen Stellung gegenüber anderen berauschenden Bierzutaten zu stärken. So war es im Mittelalter üblich, mit Sumpfporst ,einer Pflanzenart aus der Gattung des Rhododendron, innerhalb der Familie der Heidekrautgewächse oder Schwarzem Bilsenkraut aus der Familie der Nachtschattengewächse zu brauen. Im bayerischen Reinheitsgebot kann auch ein frühes Drogengesetz gesehen werden. Es bestehe der begründete Verdacht, dass vor allem auch der Gebrauch heidnischer Ritualpflanzen unterdrückt werden sollte. So sind Bilsenkraut, Sumpfporst, Tollkirschen, Schlafmohn, Muskatnuss oder Wermutkraut als halluzinogene Zusätze zum Aufhübschen des Bieres im Deutschland des Mittelalters keine Seltenheit. Außerdem wollte die bayrische Obrigkeit den eigenen Brauerein dann auch noch eine Wettbewerbsvorteil verschaffen. Denn in Norddeutschland wurde zu dieser Zeit das bessere Bier gebraut und war nicht nur in den Hansestädten beliebtes und gut bezahltes Handelsgut. Gerade in den Hansestädten Mecklenburgs wie Rostock und Wismar gab es eine hohe Brauereidichte und man exportierte in aller Herren Länder. Das hansische Bier war ein erfolgreiches Exportgut und Botschafter hansischer Kultur. Aber auch in der Nachbarschaft wurde ein sehr gutes Bier gebraut. In Güstrow braute man damals das fürstliche Kniesenack. Und es gab Zeiten, da wurde dieses besungen und als bestes Bier in Europa gepriesen. Der Rostocker Rat muss damals, um das Rostocker Bier zu schützen, verfügen, dass das beliebte Kniesenack in der Hansestadt zeitweise nur an zwei Stellen ausgeschenkt werden durfte. Im Norden wurde zur Aromatisierung des Bieres vornehmlich Gagel und andere Grut-Kräuter verwendet. Diese waren in Bayern nicht verfügbar. Durch archeologische Funde ist belegt, dass zu Christi Geburt an der Rheinmündung schon Grut zum Bierbrauen verwendet wurde. Die Bestandteile und Kräuter im Grut waren von Region zu Region unterschiedlich. Porst zum Beispiel erfreute sich besonders in Schweden und dem Baltikum einer großen Beliebtheit. Gagel hingegen war die Zutat der Brauer in Norddeutschland, Dänemark, Niederlande, England und Belgien.
Aber auch andere Kräuter wie Schafgarbe, Heidekraut, Rosmarien, Thymian, Salbei, Lorbeer, Mädesüß, Anis, Kümmel, Wacholder, Koriander, Fichtensprossen, Wermut, Hanf und sogar Hopfen kamen zum Einsatz. Diese Zutaten machten das mit Grut gebraute Bier zu einem fruchtig-würzigen alkoholischen Trunk. Das bevorzugte Braugetreide in diesen Tagen war Hafer. Da sich Hafer als Braugetreide mit Hopfen nicht so gut macht, setzte sich dieser zum Würzen und Konservieren erst nachhaltig durch, als Gerste zum bevorzugten Braugrundstoff wurde. Mittelalterliche Grut-Biere ähneln durch eine Milchsäuregärung geschmacklich der auch heute noch beliebten Berliner Weiße oder der obergärigen Gose mit ihrem säuerlichen Geschmack. Bei diesen durch Milchsäuregärung produzierten Bieren machte Hopfen auch keinen Sinn, da dieser mit seiner antimikrobiellen Wirkung die Milchsäurebakterien abtötet. Bei den Bierspezialitäten sorgt die Milchsäure selbst für eine gewisse Stabilität und Haltbarkeit der Biere.
Am 23. April, dem Tag des Bieres, veranstalten „Die Brauer mit Leib und Seele“ aus Baden-Württemberg Ihren traditionellen Lieblingsbier-Anstich. In jedem Jahr findet der Anstich auf dem Hof einer der zehn Mitgliedsbrauereien statt. Mit diesem Anstich, bei dem zehn handwerklich gebraute Biere im Hozfass angestochen werden, feiern diese Brauer die Vielfalt und die Handwerkskunst ihrer regionalen Braukunst!
In Rostock begehen wir den Tag des deutschen Bieres am 23. April um 19.30 Uhr mit einer Bierprobe im Schollenbergerschen Hafenkontor 57.
Die Teilnehmer dürfen sich auf einen spannenden Abend rund um der Deutschen liebstes Getränk freuen. In diesem Jahr gehen Biere der Darguner Brauerei, von den Freunden der Wildwuchs Brauerei aus Hamburg, dem Premium-Kollektiv und unser Hafenbräu ins Rennen.
Karten gibt es in den Schollenbergerschen Weinhandlungen in Bad Doberan und Rostock so wie unter www.weinhandlung-schollenberger.de
Frank Schollenberger